Unfallgutachten und SchadenabwicklungWir erledigen Ihr neutrales Unfallgutachten für PKW, LKW, Motorrad oder anderes Fahrzeug unabhängig vom Hersteller!
Wer ein Auto besitzt, weiß genau, wie schnell es passieren kann: einmal kurz nicht aufgepasst und schon hat man das Nachbarauto beim Einparken gestreift. Und Schäden am eigenen Auto durch Fremdverschulden kann man ohnehin nicht verhindern. Umso wichtiger ist es dann, ein unabhängiges Unfallgutachten zu besitzen, das die Schäden an Ihrem Auto genau dokumentiert, damit diese auch zu 100% wieder behoben werden können.
Ein unabhängiges Schadengutachten ist immer eine gute Idee. Egal ob die Werkstatt einen Kostenvoranschlag macht, man den Schaden selbst verursacht hat oder es sich nur um eine scheinbare „Kleinigkeit" handelt - die Beurteilung durch einen unabhängigen Sachverständigen ist immer sinnvoll!
Was ist ein Unfallgutachten?
Ein Schadengutachten dokumentiert den genauen Umfang des Schadens an Ihrem Fahrzeug neutral und ohne Eigeninteresse. Die Kosten für ein Schadengutachten gehören dabei zu Ihrem Schadensersatzanspruch, den der Unfallverursacher selbst oder dessen Versicherung tragen muss. Auf eine Evaluierung des Schadens durch eine/n unabhängige/n Sachverständige/n haben Sie jederzeit ein Recht. Auf Wunsch kann jederzeit ein Anwalt eingeschaltet werden!
Was ist merkantile Wertminderung?
Die merkantile Wertminderung ermittelt den Wertverlust des Fahrzeugs auch nach einer Instandsetzung im Vergleich zu einem unfallfreien Fahrzeug. Auf den Ausgleich des Wertverlusts haben Sie ein Recht.
Unser Unfall-Sorglos-Paket enthält das Gutachten und die Schadenabwicklung bei fremd- oder eigenverschuldeten Schäden, auf Wunsch auch in Kooperation mit einem Anwalt.
Wann braucht man ein Unfallgutachten?
Das Gutachten kann im Falle eines Rechtsstreits als Grundlage dienen. Es kann außerdem als Abrechnungsgrundlage verwendet werden, was in vielen Fällen Vorteile für Sie hat. Dabei handelt es sich lediglich um eine Erfassung der durch den Unfall verursachten Schäden, nicht um vorhergehende. Diese werden nur zur Schätzung des Fahrzeugwerts herangezogen.
Ein Gutachten an Ihrem Auto, Motorrad oder LKW ermittelt
sämtliche Faktoren zur WertbemessungEs besteht aus folgenden Elementen:
- Erfassung der Fahrzeugdaten und Pflegezustand
- genaue Dokumentation der Schäden
- Kosten und Dauer einer fachgerechten Reparatur oder Ersatz
- Wiederbeschaffungswert
- merkantile Wertminderung
- Ermittlung einer passenden Mietwagenklasse oder Tagessatz für Nutzungsausfall
Wann ist ein KFZ-Gutachten ratsam?
Ein KFZ-Gutachten ist generell immer bei Fahrzeugschäden ratsam, die die Grenze zum Bagatellschaden überschreiten. Bei kleineren Schäden reicht ein Kostenvoranschlag, der auch von der gegnerischen Partei übernommen wird.
Wer übernimmt die Kosten für das Unfallgutachten?
Die unfallverursachende Partei bzw. dessen Versicherung trägt die gesamten Kosten. Das beinhaltet den Fahrzeugersatz, die Begleichung etwaiger Personenschäden und ein unabhängiges KFZ-Gutachten.
Lohnt sich ein KFZ-Gutachten auch bei einem Kaskofall mit eigenem Verschulden?
Ein Kaskoschaden kommt zustande, wenn das eigene Fahrzeug durch Eigenverschulden oder Umwelteinflüsse oder Diebstahl beschädigt wird. In diesem Fall engagiert die Versicherung gerne selbst eine/n eigene/n Unfallgutachter/in. Ein unabhängiges KFZ-Gutachten muss in diesem Fall vom Unfallverursacher selbst getragen werden, kann sich aber lohnen, wenn die Versicherung Ihnen einen niedrigeren Betrag ausgezahlt hat, als Ihnen eigentlich zustehen würde. Ein unabhängiges Gutachten lohnt sich also in jedem Fall.
Regulierung
Der oder die Unfallverursacher/in ist dazu verpflichtet, den Schaden in voller Höhe zu begleichen. Das bedeutet zum einen die volle Übernahme der Kosten für das Schadengutachten, Anwaltskosten, die Instandsetzung des Fahrzeugs oder auf Wunsch auch die Auszahlung des Schadens in Form von Geld.
Für die Zeit, die Ihr Fahrzeug repariert wird, haben Sie ein Recht auf die Nutzung eines Mietwagens. Im Unfallgutachten ermitteln wir deshalb zudem auch die Ihnen zustehende Klasse eines Ersatzwagens. Wenn Sie sich dafür entscheiden, keinen Mietwagen in Anspruch nehmen zu wollen, haben Sie das Recht, sich den Nutzungsausfall auszahlen zu lassen. Auch diesen Betrag ermitteln wir im Schadengutachten.